FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten.

Was versteht man unter einem Pflegegrad?

  • Pflegegrad? War der Begriff nicht früher Pflegestufe? Ja, stimmt! Seit dem 01.01.2017 wurde eine neue Kategorisierung eingeführt.
  • Die Einteilung in einen Pflegegrad ist Grundvoraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade, in die Pflegebedürftige entsprechend ihres Hilfebedarfs eingeteilt werden und daraus wird errechnet, in welcher Höhe die Pflegegelder von der Pflegekasse gezahlt werden. Es geht nicht mehr um einen Zeitaufwand der ermittelt wird sondern darum, wie selbstständig die antragsstellende Person ihren Alltag noch meistern kann. Vor 2017 wurden Pflegebedürftige statt in Pflegegrade in Pflegestufen kategorisiert. Da in dem alten System die besonderen Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel durch Vorliegen einer Demenzerkrankung, nicht ausreichend Berücksichtigung fand, wurde dieses 2017 mit der Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und der Pflegegrade korrigiert. Körperliche und kognitive Einschränkungen sind somit gleichrangig.

Wo kann ich die Einstufung eines Pflegegrades beantragen?

  • Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei Ihrer Krankenversicherung/Pflegeversicherung. Sie erhalten dann einen in der Regel schriftlichen Termin zur Begutachtung durch den MDK.

Wer legt Pflegegrade fest?

  • Ein Gutachter, bzw. eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder Medicproof - der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung kommt somit zu Ihnen nach Hause oder auch in eine Einrichtung wie z. B. die Kurzzeitpflege und stellt fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht. Der Gutachter verfasst während des Besuches ein Gutachten auf Basis seiner Einschätzungen und auf Grundlage der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Letztendlich entscheidet die Krankenversicherung/Pflegeversicherung über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.

Wo kann ich mich unabhängig über Pflegegrade informieren?

Was sind altersgerechte Assistenzsysteme?

  • Unter der Bezeichnung altersgerechte Assistenzsysteme oder auch unter dem Begriff Ambient Assistet Living (AAL) werden Konzepte, Dienstleistungen und Produkte verstanden, die das Ziel verfolgen, Alltagsgegenstände und das soziale Umfeld miteinander zu verknüpfen. Eine Sicherung und Erhöhung der Lebensqualität soll damit gewährleistet werden. Im weiteren Fokus stehen dabei der Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit bei älteren, beziehungsweise hilfebedürftigen Personen. Der aktuelle Abschlussbericht zur Studie Unterstützung Pflegebedürftiger durch technische Assistenzsysteme des Bundesministeriums für Gesundheit definiert die technischen Assistenzsysteme vornehmlich als Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Unterstützung Pflegebedürftiger in häuslichen Strukturen. Aber auch nicht IKT-gestützte Systeme, also einfache elektronische Geräte, sind den AAL zuzurechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel?

  • Kurz gesagt besteht im Prinzip der Unterschied darin, wer im endeffekt die Kosten übernimmt, die Kranken- oder Pflegekasse. Hilfsmittel dienen zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung oder zur Vorbeugung einer Behinderung und müssen durch ein Rezept ärztlich verordnet werden. Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung von Beschwerden oder zur selbstständigeren Lebensführung. Voraussetzung ist hierbei, dass ein Pflegegrad vorliegen muss.
  • Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmittel:
    • technische Pflegehilfsmittel
    • zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel